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BB 2009, 1649
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), Gegenstand des Editorials von Noack und des Überblicksbeitrags von Bosse, ist noch nicht in Kraft getreten, schon wird in der SPD die Diskussion um Nachbesserung des Gesetzes laut. Ausgelöst wurde die Debatte durch den teuersten “goldenen Handschlag”, den je ein deutsches Unternehmen gezahlt hat – die Abfindung von 50 Mio. Euro von Porsche an Wiedeking. Ob die Gesetzesänderungen durch das VorstAG und die hieran anlehnenden Neuregelungen über die Vorstandsvergütung im diesjährigen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) dafür Sorge tragen werden, dass Abfindungen künftig in angemessenem Verhältnis zur geleisteten Arbeit stehen, bleibt abzuwarten. Die Änderungen des demnächst wirksam werdenden DCGK stellt Hecker vor, Olbrich/Kassing setzen sich speziell mit der Regelung des Selbstbehalts bei D&O Versicherungen, wie sie in VorstAG und DCGK enthalten sind, auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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