Im Blickpunkt
Die Bundesregierung investiert jährlich erhebliche Summen in Forschung und Entwicklung, die in beachtlichem Umfang Wirtschaftsunternehmen in Form von projektbezogenen Zuschüssen zu deren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zugute kommen. Allerdings werden diese Zuschüsse nicht vorbehaltlos, sondern auf der Grundlage von Zuwendungsbescheiden vergeben. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und infolge sich häufender Insolvenzen wird es wegen Nichteinhaltung der Zuwendungsbedingungen zwangsläufig zu Rückforderungen von FuE-Zuwendungsbescheiden kommen, wie jüngst im Fall Nokia. Hier hatte die Bundesregierung aufgrund der Schließung des Bochumer Werks die Zuwendung aus der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) widerrufen. Wündisch gibt einen Überblick über die rechtliche Struktur der vom BMBF geförderten FuE-Verbundprojekte sowie über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Auflagen.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht