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BB 2008, 1517
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Das Energierecht spielt sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine immer größere Rolle. So haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 8.7.2008 auf den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission über Haushalts- und Bürogeräte im Stand-by-Betrieb geeinigt. Mit dieser Maßnahme soll der Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU bis 2020 um fast 75 Prozent reduziert werden. Spenrath/Joseph zeigen in dem aktuellen Beitrag auf, dass die Besondere Ausgleichsregelung des § 16 Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), durch den die Stromkosten von privilegierten Unternehmen mit einem hohen Strombedarf reduziert werden sollen, eine Markteintrittsbarriere und einen Wettbewerbsnachteil für neu gegründete Unternehmen darstellt.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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