Im Blickpunkt
Zum neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht konnte bis zum 21.7.2025 Stellung genommen werden (PM BMJV vom 10.7.2025). In seinem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 (CSRD) begrüßt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) laut IDW-Meldung vom 21.7.2025, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ausgestaltet ist. Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung könne entweder der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Somit werde Rechtssicherheit geschaffen. Es kritisiere, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Die vorgesehene Regelung zum Prüfungsvermerk gehe von einem “Fair Presentation”-Rahmenwerk aus – eine Annahme, die auf EU-Ebene noch nicht abschließend geklärt worden sei. Es werde angeregt, § 324i HGB-E dergestalt zu fassen, dass der Prüfungsvermerk über den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit Art. 28a Abschlussprüfer-RL zu erteilen ist. Das IDW begrüße, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Der Referentenentwurf sehe vor, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte im elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen müssten. Diese sog. “Aufstellungslösung” führe jedoch zu praktischen Problemen, da ESEF-Dateien veränderbar sind und sich nicht für den formalen Akt der Aufstellung eigneten. Das IDW plädiere diesbezüglich auch weiterhin dafür, die bereits bestehende “Offenlegungslösung” für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen. – Auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und das Deutsche Aktieninstitut (DAI) plädieren in ihren Stellungnahmen für eine Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung. Alle Stellungnahmen (Stand 23.7.2028: 28) sind unter https://www.bmjv.de abrufbar.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft