Im Blickpunkt
Das Regelungsgeflecht der kapitalmarktrechtlichen Beteiligungspublizität (§§ 21 ff. WpHG) wird zusehends komplizierter, zumal weder die Rechtsprechung noch die Neuauflage des Emittenleitfadens der BaFin (vgl. dazu Bedkowski, BB 2009, 1482) eine umfassende Orientierungshilfe geben. Die erheblichen Auslegungsschwierigkeiten wiegen umso schwerer, als § 28 WpHG für Pflichtverletzungen einen Rechtsverlust des Meldepflichtigen vorsieht. Nachdem die Vorschrift durch das Risikobegrenzungsgesetz noch verschärft wurde, beschäftigt sich Vocke mit der Auslegung des geänderten § 28 WpHG.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht