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BB 2022, 1345
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Im Rahmen ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz haben die Justizministerinnen und -minister die Notwendigkeit eines neuen Pakts für den Rechtsstaat hervorgehoben. Aus Sicht der Länder muss der Pakt als zukunftsfähiger “Stärkungspakt Justiz” die finanzielle Unterstützung der Länder bei ihren Bemühungen um eine angemessene Personalausstattung fortschreiben und intensivieren sowie den finanziellen Rahmen für eine auf Dauer angelegte, stetige und geordnete Zusammenarbeit bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung vorgeben. Aufgrund der zunehmend größer werdenden Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder den Bundesminister der Justiz ferner darum gebeten, eine Regelung vorzuschlagen, wonach materiell-rechtliche Schriftformerfordernisse auch durch die Zustellung elektronisch eingereichter prozessualer Schriftsätze eingehalten werden, und diejenigen Vorschriften des materiellen Rechts, welche die schriftformersetzende elektronische Form ausdrücklich ausschließen, dahingehend zu überprüfen, ob die Funktionen der Schriftform jeweils auch durch die elektronische Form hinreichend gewährleistet werden. Unverzichtbar sind nach ihrer Ansicht auch gesetzgeberische Maßnahmen für Massenverfahren und Sammelklagen, um einen unnötigen Verschleiß wertvoller Justizressourcen künftig zu vermeiden. Die Beschlüsse sind abrufbar unter https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2022/Fruehjahrskonferenz_2022/index.php.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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