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BM - Berater-Magazin
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BB 2009, 1581
 

Im Blickpunkt

Abbildung 20

Der Bundesrat hat am 10.7. mehr als sechzig Gesetze beraten. Zu den wichtigsten Beschlüssen gehören u. a. das Managerentgelt und das Thema Datenschutz. Inhaltlich wurde hierzu beschlossen, dass Manager bei Fehlern künftig für einen Teil des Schadens persönlich aufkommen sollen (vgl. dazu demnächst der Aufsatz von Lingemann). Im Bereich des Datenschutzes wird der Handel mit Adressdaten erschwert. Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nur noch bei konkretem Verdacht auf eine Straftat kontrollieren. Die in den Betrieben tätigen Datenschutzbeauftragten erhalten Kündigungsschutz. Wybitul setzt sich in seinem aktuellen Aufsatz bereits mit den Neuerungen des BDSG im Rahmen von Compliance auseinander.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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