Im Blickpunkt
Vor 50 Jahren, am 1.10.1959, wurde mit Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung die Bundesrechtsanwaltskammer als Dachorganisation der heute 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH errichtet, nachdem sie bereits seit 1949 als “Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände im Bundesgebiet” existiert hatte. Beim Festakt anlässlich des 50-jährigen Bestehens betonte die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Bedeutung der Anwaltsorganisation für die bundesdeutsche Demokratie. Weniger Lob, vielmehr Tadel gegenüber den Rechtsanwaltskammern ist demgegenüber das Fazit von Kleine-Cosack auf “Der Ersten Seite”, der moniert, dass mit der Ombudsmannregelung Kammerfunktionen auf Berufsfremde übertragen werden und sich aufgrund dessen die Frage nach dem Fortbestand der berufsständischen Selbstverwaltung aufdrängt.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht