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BM - Berater-Magazin
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BB 2009, 1749
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Arbeitnehmer und Angestellte in Europa sind gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zufriedenstellend geschützt. Dieses Ergebnis resultiert aus einem neuen Gleichstellungsbericht der EU-Kommission vom 29.7.2009 (www.eu-kommission.de). Danach haben Beschäftigte von den EU-Rechtsvorschriften durch die Umsetzung der Gleichstellungs-Richtlinie 2007/73/EG profitieren können. Das Thema Gleichbehandlung greift auch der aktuelle Standpunkt von Strecker auf. Dieser beschäftigt sich mit dem Anspruch auf Arbeitsvertragsverlängerung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ziegler/Gey vergleichen in ihrem Aufsatz die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat der SE mit der aus dem MitbestG.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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