Im Blickpunkt
Am 26.6.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet. Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, wird es voraussichtlich im Spätherbst 2008 in Kraft treten. Nach einer ersten kritischen Stellungnahme zum MoMiG von Wulfetange in Heft 29 und einem Editorial von Seibert in Heft 30 gibt Oppenhoff im aktuellen Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen. Auf einen Blick lassen sich die Unterschiede zwischen der bisherigen Rechtslage und dem Entwurf der synoptischen Gegenüberstellung am Ende des Beitrags entnehmen. In Heft 33 wird Meyer die Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers nach dem MoMiG beleuchten.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht