Im Blickpunkt
Auch wenn das Phänomen der Berufskläger keine neue Erscheinung ist, hat sich die Zahl derer, die Beschlussmängelklagen als Druckmittel gegen Aktiengesellschaften benutzen, von 1980–2006 um das 60-fache gesteigert, so eine Studie des Frankfurter Aktienrechtlers Baums (vgl. dazu auch das BB-Interview mit Baums, BB 2007, 2525). Da eine solche “Klageindustrie” nicht nur den Unternehmen erheblichen Schaden zufügt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit zum Nachteil der redlichen Aktionäre und der Arbeitnehmer beeinträchtigt, haben die Justizminister Baden-Württembergs und Sachsens eine Gesetzesinitiative zum Schutz vor räuberischen Aktionären gestartet, die am 14.3.2008 vom Bundesrat beschlossen wurde (vgl. dazu auch die Meldung unter “Gesetzgebung” auf dieser Seite).
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht