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BB 2009, 393
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 4.12.2008 – V ZB 74/08 – hat der BGH die lange in Rechtsprechung und Literatur heftig umstrittene Frage, ob eine GbR als solche grundbuchfähig ist, entschieden: Eine GbR kann unter ihrer Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden. Diese konsequente Rechtsprechungsfortführung zur GbR wirft für die Praxis künftig vor allem Probleme im Zusammenhang mit dem Nachweis von Vertretungsbefugnis und Gesellschafterbestand der GbR auf. Im Anschluss an die im BB 2009, 346, mit einem Kommentar von Reymann veröffentlichte Entscheidung gehen Blum/Schellenberger diesen Auswirkungen nach.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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