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BB 2013, 2817
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Unternehmensstrafrecht – bald auch in Deutschland? Seitdem NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) den Gesetzentwurf für ein bundesweites Unternehmensstrafrecht vorgestellt hat, steht die Initiative in der Diskussion. Der vorgelegte Entwurf eines “Verbandsstrafgesetzbuchs” sieht vor, dass künftig auch Unternehmen als Einheit für Delikte wie Korruption, Steuerhinterziehung oder Produktpiraterie bestraft werden können. Nach Ansicht von Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), besteht in Deutschland kein Bedarf für ein gesondertes Unternehmensstrafrecht (vgl. newsroom BDI vom 13.11.2013). Die Unternehmen hätten schon aus Reputationsgründen ein originäres Eigeninteresse, Rechtsverstöße zu vermeiden. Daher gebe es innerhalb der Unternehmen bereits ein gesteigertes Bewusstsein gegenüber Wirtschaftskriminalität sowie hinreichende Anreize zu Compliance-Systemen, so der BDI weiter. Nach Ansicht von Brun-Hagen Hennerkes, Gründer und Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, steht eine negativ geprägte Sicht auf die Wirtschaft hinter dem Entwurf, weshalb “die Justizminister . . . den vorliegenden Entwurf als eine ordnungspolitisch besonders misslungene Sumpfblüte marktwirtschaftlichen Fehlverständnisses schnellstens dem Aktenschredder übergeben sollten” (vgl. Wirtschaftswoche vom 2.11.2013). Auch Szesny kommt auf “Der Ersten Seite” dieser Ausgabe zu dem Ergebnis, dass Deutschland keine Unternehmensstrafe braucht – der Entwurf passe nicht in das Rechtssystem.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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