Im Blickpunkt
Am 15.5.2009 hat der Bundesrat das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, das Verbraucher zukünftig besser vor so genannten “untergeschobenen Verträgen” bei der Umstellung der Betreibervorauswahl (Preselection) schützen soll. Bislang waren Änderungen hier auf Zuruf möglich. Künftig darf die Betreibervorauswahl nur noch umgestellt werden, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden schriftlich vorliegt. Die Regelung ergänzt und vervollständigt die Regeln im Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung, dem der Bundesrat ebenfalls am 15.5.2009 zugestimmt hat (vgl. die Meldung unten auf dieser Seite).
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht