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BM - Berater-Magazin
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BB 2008, 901
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Die Bedeutung wettbewerbswidriger Klauseln zu unterschätzen, kann in der Praxis erhebliche Folgen nach sich ziehen. Vor allem der Automobilsektor steht als Paradebeispiel eines arbeitsteiligen Wirtschaftszweiges traditionell im Fokus der Kartellbehörden. In ihrem aktuellen Beitrag erläutern Immenga/Kessler/Schwedler daher am Beispiel der Automobil-Zulieferindustrie den Umgang mit dem kartellrechtlichen Instrumentarium anhand typischer Kooperationsformen. Dabei gehen sie insbesondere auf die in diesem Zusammenhang wichtigen Gruppenfreistellungsverordnungen ein und zeigen Tipps für die Praxis auf.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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