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BB 2009, 346
BGH 
Grundbuchfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Beschluss vom 04.12.2008, V ZB 74/08)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben.

BGH, BB 2009, 346-350 (Beschluss vom 04.12.2008, V ZB 74/08)

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