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BB 2006, 2490
BGH 
GbR als Eigentümerin eines Grundstücks bei Grundbucheintragung einzelner Gesellschafter “als Gesellschafter bürgerlichen Rechts” (Urteil vom 25.09.2006, II ZR 218/05)

Sind im Grundbuch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz “als Gesellschafter bürgerlichen Rechts” als Eigentümer eingetragen, so ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks. Auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden könnte, kommt es dabei nicht an.

BGH, BB 2006, 2490-2492 (Urteil vom 25.09.2006, II ZR 218/05)

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