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BB 2007, 332
BGH 
Formularmäßig vereinbarte Vermittlungsprovision bei Arbeitnehmerüberlassung – Hartz-III-Gesetz (Urteil vom 07.12.2006, III ZR 82/06)

Seit Inkrafttreten des § 9 Nr. 3 AÜG in der Fassung des “Hartz-III-Gesetzes” vom 23. 12. 2003 (BGBl. I S. 2848, 2909) kann sich der Verleiher vom Entleiher auch formularmäßig eine angemessene Vermittlungsprovision für den Fall versprechen lassen, dass der Entleiher den Leiharbeitnehmer im Anschluss an die Überlassung übernimmt (anders noch Senatsurteil BGHZ 155, 311 zu § 9 Nr. 4 AÜG a. F.).

BGH, BB 2007, 332-333 (Urteil vom 07.12.2006, III ZR 82/06)

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