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BB 2007, 329
BAG 
Befristung bei Vergütung aus Haushaltsmitteln (Urteil vom 18.10.2006, 7 AZR 419/05)

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und der Arbeitnehmer zu Lasten dieser Mittel eingestellt und entsprechend beschäftigt wird.

BAG, BB 2007, 329-332 (Urteil vom 18.10.2006, 7 AZR 419/05)

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