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BB 2009, 2209
 
BGH: Verbot der Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung

Der BGH hat mit Beschluss vom 15.9.2009 – VI ZA 13/09 – entschieden: Das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gilt auch dann, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegenüber stehen, die aus einem einheitlichen Lebensverhältnis resultieren.

BB 2009, 2209

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