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BB 2009, 859
 
BFH: Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Durch Urteil vom 12.2.2009 – VI R 32/08 – hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft eines angestellten Rechtsanwalts im Deutschen Anwaltverein zu Arbeitslohn führt, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.

BB 2009, 859

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