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BB 2008, 1647
 
BFH: Vorliegen eines Dienstverhältnisses – Arbeitsrechtliche Fiktion ist einkommensteuerrechtlich nicht maßgeblich

Mit Urteil vom 8.5.2008 – VI R 50/05 – hat der BFH wie folgt entschieden: Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen.

BB 2008, 1647

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