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BB 2009, 2757
 
BAG: Streikbegleitende “Flashmob-Aktion”

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.9.2009 – 1 AZR 972/08 – wie folgt: Eine streikbegleitende Aktion, mit der eine Gewerkschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb kurzfristig und überraschend eine Störung betrieblicher Abläufe hervorrufen will, um zur Durchsetzung tariflicher Ziele Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, ist nicht generell unzulässig. Der damit verbundene Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Arbeitgebers kann aus Gründen des Arbeitskampfrechts gerechtfertigt sein, …

BB 2009, 2757

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