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BB 2009, 2365
 
BAG: Außerordentliche Verdachtskündigung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.6.2009 – 2 AZR 474/07 – wie folgt: Ist eine Verdachtskündigung als solche mangels Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam, hat der Tatsachenrichter stets zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Verdachtsmomente geeignet sind, die Überzeugung von einer entsprechenden Tat zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer Tatkündigung zu rechtfertigen.…

BB 2009, 2365

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