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BB 2008, 1561
 
BAG: Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.4.2008 – 1 AZR 86/07 – wie folgt: Bei Abschluss eines kollektiven Normenvertrags müssen Normqualität und Urheberschaft im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eindeutig erkennbar sein. Die Schriftformerfordernisse in § 1 Abs. 2 TVG und in § 77 Abs. 2 S. 1 und 2 BetrVG dienen auch der Rechtssicherheit und der Zurechenbarkeit der Regelungen zu bestimmten Normgebern. …

BB 2008, 1561

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