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BM - Berater-Magazin
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BB 2007, 236
BGH 
AGB-Telefondienstvertrag: Eigener Vergütungsanspruch des Teilnehmernetzbetreibers für Fremdleistungen (Urteil vom 16.11.2006, III ZR 58/06)

Die Parteien eines Telefondienstvertrags können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen geltend machen kann.

BGH, BB 2007, 236-238 (Urteil vom 16.11.2006, III ZR 58/06)

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