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ZNER 2020, 523
BGH 
Zur Zusammenfassung von mehreren Windenergieanlagen nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 und § 24 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 ([unbekannt] vom 14.07.2020, XIII ZR 12/19, 9 U 47/18, 4 O 1987/17)

Windenergieanlagen befinden sich in der Regel im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 und des § 24 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander, wenn sie auf einem zusammenhängenden Areal errichtet worden sind, auf dem sich eine Mehrzahl von Windenergieanlagen befindet, die eine gemeinsame technische Infrastruktur, insbesondere ein gemeinsames Umspannwerk und einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt mit dem Netz des Stromnetzbetreibers, …

BGH, ZNER 2020, 523-526 ([unbekannt] vom 14.07.2020, XIII ZR 12/19, 9 U 47/18, 4 O 1987/17)

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