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ZNER 2021, 632
OLG Düsseldorf 
Kosten für Verlustenergie in der Erlösobergrenze ([unbekannt] vom 18.08.2021, VI-3 Kart 5/20)

Es ist nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur Kosten, die im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenzen als beeinflussbare Kosten berücksichtigt worden sind, bei der Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ARegV als volatile Kosten behandelt. Hierin liegt keine rechtswidrige Abänderung des der Bestandskraft zugänglichen materiellen Regelungsgehaltes der Festlegung der Erlösobergrenzen, …

OLG Düsseldorf, ZNER 2021, 632-633 ([unbekannt] vom 18.08.2021, VI-3 Kart 5/20)

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