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ZNER 2019, 332
BGH 
Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Stichtagsfrist in § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2017 (Beschluss vom 26.02.2019, EnVR 24/18)

Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.

BGH, ZNER 2019, 332 (Beschluss vom 26.02.2019, EnVR 24/18)

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