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ZNER 2021, 660
OVG Mecklenburg-Vorpommern 
Errichtung von WEA innerhalb des empfohlenen Mindestabstandes zu Brutplätzen ([unbekannt] vom 05.10.2021, 1 M 245/21.OVG)

Windenergieanlagen können auch innerhalb des empfohlenen Mindestabstandes von Windenergieanlagen zu Brutplätzen bzw. Brutvorkommen WEA-sensibler Vogelarten (Ausschlussbereich) errichtet werden, wenn ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden kann. (Rn. 35)

OVG Mecklenburg-Vorpommern, ZNER 2021, 660-664 ([unbekannt] vom 05.10.2021, 1 M 245/21.OVG)

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