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ZNER 2023, 201
von Bredow 
ZNER 2023, Heft 03, Umschlagteil S. 201 (I)

Editorial

Die letzten Monate waren geprägt durch verschiedene klima- und energiepolitische Diskussionen. Besonders im Fokus stand dabei unter anderem das Gebäudeenergiegesetz. Es zeigt sich, wie schwierig es ist, die aus klimapolitscher Sicht zwingend notwendige Abkehr von fossilen Brennstoffen im Rahmen mehrheitsfähiger Gesetze voranzutreiben. Je länger die hierfür erforderlichen Maßnahmen auf sich warten lassen, desto einschneidender müssen sie sein, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.

Dass die Debatte auch anders ablaufen kann, zeigt dieses Heft. Während sich die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit gerade auf den Wärmebereich fokussiert, stehen auch bei den Energiespeichern wesentliche Änderungen bevor. Nicht zuletzt wird ab dem 1. Juli 2023 eine neue Definition für diese gelten, deren Folgen noch längst nicht klar sind. Gerade Batteriespeicher können technisch verschiedenste Aufgaben im Stromsystem übernehmen. Multi-Use-Speicher sind volks- und betriebswirtschaftlich ertragreicher und ressourceneffizienter als vergleichbare Speicher, die nur eine Aufgabe erfüllen. Den Rechtsrahmen und die wesentliche Hemmnisse für Energiespeicher sowie sich daraus ergebende rechtspolitische Forderungen besprechen Bentke, Valentin und Ekardt in ihrem Beitrag.

Grüner Wasserstoff stellt im Rahmen der Energiewende ein wertvolles Gut dar, welches dort eingesetzt werden sollte, wo der Strom nicht direkt genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere in der Chemie- und Stahlindustrie. Ein Hochlauf der Wasserstoffindustrie ist notwendig und setzt eine stabile Finanzierung voraus. Riechert und Tran zeigen, dass verbesserte Rahmenbedingungen für die Investition von institutionellen Anlegern z. B. in grünen Wasserstoff durch gezielte Beseitigung von Wertungswidersprüchen in bestehenden Gesetzen möglich ist und hierdurch Rechtssicherheit für Investitionen hergestellt werden kann und welche Verbesserungen erfolgen müssen.

Vielfach besprochen wurde bereits, dass Deutschland kein Digitalisierungs-Pionier ist. Dies gilt auch für die Digitalisierung der Stromnetze. Dies soll ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung ändern. Schiela, Ekardt und Rath stellen diesen Entwurf vor und vergleichen ihn mit der bisherigen Rechtslage. Neben der Einordnung der technischen Möglichkeiten intelligenter Messsysteme und der Vorstellung alternativer Regelungssysteme wird wiederholt gezeigt, dass nachhaltige Digitalisierung Rebound- und Verlagerungseffekte stets mitdenken muss.

Außerdem berichtet Jung über den 15. Deutschen Naturschutzrechtstag zum Thema „Bergrecht und Naturschutz“.

Birkhölzer/Brand schließlich befassen sich in einem kurzen Beitrag mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „isolierten Positivplanung“ und fordern hiervon ausgehend eine Korrektur des § 245e BauGB.

Dr. Hartwig von Bredow

 
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