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ZNER 2012, 282
OLG Stuttgart 
9. Der Erweiterungsfaktor nach § 10 Abs. 2 Satz 2 ARegV kann sich ändern, wenn auch nur ein Parameter sich ändert (Beschluss vom 15.12.2011, 202 EnWG 11/11)

§ 10 Abs. 2 Satz 2 ARegV ist mit dem Leitfaden der Bundesnetzagentur dahingehend auszulegen, dass der Erweiterungsfaktor nicht von kumulativen Parameter-Änderungen abhängt.

OLG Stuttgart, ZNER 2012, 282-284 (Beschluss vom 15.12.2011, 202 EnWG 11/11)

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