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ZNER 2011, 528
VGH Kassel 
8. WEA-Genehmigung: Veränderungssperre, Anwendung der TA-Lärm (Urteil vom 25.07.2011, 9 A 103/11)

Eine Veränderungssperre ist unwirksam, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die “Konzentrationsplanung” gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen.

VGH Kassel, ZNER 2011, 528-536 (Urteil vom 25.07.2011, 9 A 103/11)

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