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ZNER 2017, 47
KG Berlin 
8. Keine Befreiung von EEG-Umlage bei „Lohnverstromung“ (Urteil vom 31.10.2016, 2 U 78/14)

§ 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009, in der bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung, knüpft – ebenso wie die Vorgängervorschriften – an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom an. Das Eigenstromprivileg greift danach schon dann nicht, wenn der Strom aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wurde und mithin eine Stromlieferung vorlag.

KG Berlin, ZNER 2017, 47-49 (Urteil vom 31.10.2016, 2 U 78/14)

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