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ZNER 2018, 259
OLG Düsseldorf 
6. Abstrakt-generelle Methodenbestimmung verstößt nicht gegen die in der Richtlinie 2009/72/EG enthaltenen Vorgaben zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 26.04.2018, VI-5 Kart 2/16 (V))

Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts ist der Verordnungsgeber befugt, die Bedingungen für den Netzzugang einschließlich der Beschaffung und Erbringung von Ausgleichsleistungen oder Methoden zur Bestimmung dieser Bedingungen sowie Methoden zur Bestimmung der Entgelte für den Netzzugang festzulegen und diese den Regulierungsbehörden mithilfe 260von Rechtsverordnungen vorzugeben. …

OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 259-260 (Beschluss vom 26.04.2018, VI-5 Kart 2/16 (V))

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