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ZNER 2018, 103
VG Oldenburg 
30. Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Abschaltanordnung für eine Windenergieanlage (Urteil vom 06.12.2017, 5 A 2869/17)

Eine nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens verfügte Abschaltanordnung für eine Windenergieanlage kann jedenfalls dann auf § 3 Abs. 2 BNatSchG gestützt werden, wenn sich erst nach der Genehmigungserteilung die besondere Bedeutung des Anlagenstandortes für Fledermauspopulationen herausstellt.

VG Oldenburg, ZNER 2018, 103 (Urteil vom 06.12.2017, 5 A 2869/17)

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