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ZNER 2015, 298
BFH 
21. Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen – Nutzer i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG [Nur Leitsätze] (Urteil vom 24.09.2014, VII R 39/13)

Das im Rahmen eines Straßenbeleuchtungsvertrags mit der Erzeugung von Licht und der Beleuchtung von Straßen und anderen Flächen eines Stadtgebiets beauftragte Unternehmen ist nicht Nutzer des Lichts i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG, so dass ihm hinsichtlich des zur Lichterzeugung verwendeten Stroms keine Steuerentlastung gewährt werden kann.

BFH, ZNER 2015, 298 (Urteil vom 24.09.2014, VII R 39/13)

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