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ZNER 2016, 221
EuG 
2. Das EEG 2012 ist eine verbotene Beihilfe (Urteil vom 10.05.2016, T-47/15)

§ 40 EEG 2012 sieht eine verbotene Beihilfe vor, wenn die dortige Ausgleichsregelung die EEG-Umlage zugunsten der „stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes“ (SIU) und zugunsten der „Schienenbahnen“ privilegiert.

EuG, ZNER 2016, 221-231 (Urteil vom 10.05.2016, T-47/15)

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