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ZNER 2015, 284
VGH Baden-Württemberg 
17. Atomrechtliche Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (Kernkraftwerk Obrigheim) (Beschluss vom 28.10.2014, 10 S 3450/11)

In atomrechtlichen Genehmigungsverfahren ist es rechtsstaatlich geboten, bei der Auslegung von Genehmigungsbescheiden maßgeblich auf den Empfängerhorizont potentiell Drittbetroffener abzustellen; dabei kann auf Umstände außerhalb der Genehmigungsurkunde allenfalls zur Beseitigung von Auslegungszweifeln zurückgegriffen werden. [Ziffer 2.1.1.4 ff.]

VGH Baden-Württemberg, ZNER 2015, 284-288 (Beschluss vom 28.10.2014, 10 S 3450/11)

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