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ZNER 2016, 245
OLG Düsseldorf 
15. Rechtmäßigkeit der Entscheidung der BNetzA vom 26.09.2011 betreffend Pooling [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 09.03.2016, VI-3 Kart 157/14 (V))

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die „Festlegung der Abrechnung mehrerer Entnahmestellen mit zeitgleicher Leistung (Pooling) in Abweichung von § 17 Abs. 8 StromNEV“ vom 26.09.2011 (BK8-11/015), mit Wirkung zum 01.01.2014 und nicht rückwirkend zum 01.01.2012 aufzuheben, ist rechtmäßig.

OLG Düsseldorf, ZNER 2016, 245 (Beschluss vom 09.03.2016, VI-3 Kart 157/14 (V))

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