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ZNER 2015, 280
LG Verden 
14. Zum Wahlrecht des Anlagenbetreibers nach § 5 Abs. 2 EEG 2009 (Urteil vom 23.02.2015, 10 O 57/12)

Die Wahl eines Netzverknüpfungspunktes durch den Anlagenbetreiber gem. § 5 Abs. 2 EEG 2009, die zu Mehrkosten von knapp 23,06 % gegenüber dem gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt führt, ist nicht rechtsmissbräuchlich.

LG Verden, ZNER 2015, 280 (Urteil vom 23.02.2015, 10 O 57/12)

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