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ZNER 2010, 84
OLG Düsseldorf 
13. Zum Schadensersatz bei Angabe eines falschen Netzverknüpfungspunktes (Urteil vom 09.12.2009, VI 2 U (Kart) 10.06)

Die Angabe eines vom EEG abweichenden Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber auf vorherige Nachfrage des Einspeisewilligen begründet einen Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo (im Anschluss an OLG Schleswig, U. v. 03.07.2009 – 14 U 96/08, ZNER 2009, S. 270).

OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 84-87 (Urteil vom 09.12.2009, VI 2 U (Kart) 10.06)

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