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ZNER 2017, 284
OLG Düsseldorf 
11. Zulässigkeit der Festlegung eines Muster-Netznutzungsvertrages als einheitlicher Mindeststandard für die Netznutzung im Bereich der Energieentnahme [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 15.03.2017, VI-3 Kart 105/15 (V))

Die Festlegung eines Muster-Netznutzungsvertrags, der einen einheitlichen Mindeststandard für die Netznutzung im Bereich der Energieentnahme gewährleistet, ist von der Ermächtigungsgrundlage des § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV gedeckt. Die Festlegung eines Standardangebots nach § 28 StromNZV ist nicht vorrangig zur Festlegung eines Muster-Netznutzungsvertrags.

OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 284 (Beschluss vom 15.03.2017, VI-3 Kart 105/15 (V))

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