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ZLR 2017, 145
Sosnitza 

Lebensmittelrecht im 21. Jahrhundert – Internet und Ethik

Im März 2017 fand der 30. Deutsche Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden unter dem Generalthema “Lebensmittelrecht im 21. Jahrhundert – Internet und Ethik” statt. Auch bei dieser Jubiläumsveranstaltung ging der Blick nicht zurück, sondern nach vorne. Gegenwart und Zukunft des Lebensmittelrechts werden vor allem durch zwei Entwicklungen verändert, durch neue technische Möglichkeiten über das Internet und durch die zunehmende Bedeutung ethischer Fragestellungen. Dazu gehören nicht nur Big Data und individualisierte Produkte, sondern auch Anforderungen an die soziale Verantwortung der Unternehmen und an die Tierhaltung. Regionalität und Vorsorgeprinzip im Lebensmittelrecht rundeten die Themen mit ethischen Fragestellungen im Kartellrecht bis hin zur Einstufung von Stoffen ab.

Vor diesem Hintergrund hat sich der 30. Deutsche Lebensmittelrechtstag zunächst mit Big Data und Datamining im Lebensmittelrecht befasst und ausgelotet, inwieweit neben neuen Chancen für den Lebensmittelhandel auch Datenschutzgefahren für den “gläsernen Kunden” bestehen. Eng damit zusammen hängt das Thema der maßgeschneiderten Lebensmittel. Neben Apps sind dabei insbesondere auch 3D-Drucker gemeint, die es erlauben, individuell gestaltete Pfannkuchen, Schokolade oder Nudeln herzustellen. Hinter dem neuen Schlagwort der Nutrigenomics verbirgt sich eine Kombination aus Ernährung, Genetik und Molekularbiologie. Ob auf diesen Gebieten das Lebensmittelrecht wirklich alle technischen Möglichkeiten und deren Konsequenzen zu erfassen vermag, muss die weitere Entwicklung zeigen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Lebensmittelrechtstages war das Problem der personalisierten Preise im Lebensmittelhandel. Die zunehmende Verwendung elektronischer Regalpreisetiketten und individueller Online-Angebote erlaubt es zwar einerseits, individualisierte Preise anzubieten, wirft andererseits aber auch Fragen des Verbraucherschutzes, insbesondere einer möglichen Irreführung auf. Diskutiert wurde auch der schillernde Begriff der sogenannten “Corporate Social Responsibility”, der zunächst in seiner praktischen Anwendung aus Unternehmenssicht dargestellt wurde. Dies leitete über zu dem hoch aktuellen Thema der Tierhaltung und des Tierschutzes in der Lebensmittelproduktion. Während bei Hühnereiern eine entsprechende Produktkennzeichnung die Art der Haltung einfach nachvollziehbar macht, wird gegenwärtig heftig diskutiert, inwieweit und auf welche Art eine Zertifizierung bzw. eine Kennzeichnung für mehr Verbraucherinformation und dadurch verbesserte Rahmenbedingungen bei der Haltung führen können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Lebensmittelrechtstages waren die technischen Grundlagen und Möglichkeiten bei der Herkunftsanalytik zur Bestimmung der Identität und der Regionalität von Lebensmitteln. Hier bieten die chemisch-biologischen Analyseverfahren erstaunliche Möglichkeiten zur Überprüfung von Lebensmitteln.ZLR 2017 S. 145 (146) Gegenstand heftiger Diskussionen war außerdem das hochaktuelle Thema der Vorsorge als Rechtsprinzip, das bei so sensiblen Themen wie der Gentechnik, TTIP oder auch Stofflisten dem Wissenschaftsprinzip als Antagonisten gegenübersteht. Ob die Vorsorge in diesem Kontext nur berechtigten Bedenken Rechnung trägt oder nicht doch auch als ethischer Vorwand verwendet wird, wird sicher auch Gegenstand weiterer Diskussionen bleiben. Dass auch das Kartellrecht für das Lebensmittelrecht von erheblicher Bedeutung ist, zeigt nicht zuletzt das Unter-Einstandspreis-Verbot des § 20 Abs. 4 GWB, das in einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung nur als Fremdkörper angesehen werden kann, gleichwohl aber in der gegenwärtigen 9. GWB-Novelle entfristet wird. Auch im Kontext mit den gegenwärtig niedrigen Milchpreisen wurde diskutiert, inwieweit sich Kartellrecht und Ethik als unversöhnliche Gegensätze gegenüberstehen. Im letzten programmatischen Teil beschäftigte sich der 30. Deutsche Lebensmittelrechtstag mit der gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen und deren ersten Ergebnissen. Ob und inwieweit die dabei entwickelten wissenschaftlichen Stellungnahmen zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln tatsächlich für die Praxis hilfreich sein können, wird die zukünftige Rezeption in der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Wissenschaft zeigen.

Wie gewohnt werden in den folgenden Heften der ZLR wieder die wichtigsten Beiträge des letzten Deutschen Lebensmittelrechtstages veröffentlicht, um die aktuelle Diskussion nicht nur abzubilden, sondern auch weiter zu begleiten und zu fördern.

Prof. Dr. Olaf Sosnitza, Würzburg*

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Wissenschaftlicher Leiter des 30. Deutschen Lebensmittelrechtstags, Vorsitzender des Beirats der WGL, Mitglied im Beirat von BLL und ZLR.

 
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