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ZLR 2019, 173
Sosnitza 

Lebensmittelrecht zwischen Renationalisierung und Harmonisierung in Europa

Im März 2019 fand der 32. Deutsche Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden unter dem Generalthema “Lebensmittelrecht zwischen Renationalisierung und Harmonisierung in Europa” statt. Nach einer langen Phase der kontinuierlichen Angleichung des nationalen Lebensmittelrechts an europäische Vorgaben zeichnet sich in jüngster Zeit ein Trend zur Renationalisierung des Lebensmittelrechts ab, der sich vor allem bei der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln zu zeigen scheint. Auf anderen Feldern schreitet die Harmonisierung in Europa weiter voran, wie etwa die Reform der Öko-VO und die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit der Risikobewertung zeigen. Zusätzliche Trends in Deutschland und den USA wie auch neue Technologien stellen das Lebensmittelrecht vor neue Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund hat sich der 32. Deutsche Lebensmittelrechtstag zunächst ausführlich mit nationalen obligatorischen Herkunftskennzeichnungspflichten in den Mitgliedstaaten (“Country of origin Labelling”) befasst. Eine solche Verpflichtung ist nach Art. 39 Abs. 2 LMIV an sich nur zulässig, wenn nachweisbar eine Verbindung zwischen Produktqualität und Herkunft besteht. Gleichwohl haben nach Frankreich in einer Art Dominoeffekt eine ganze Reihe weiterer Mitgliedstaaten derartige Kennzeichnungspflichten eingeführt, obwohl Produktqualitätsunterschiede nicht erkennbar sind. Bei dieser Gemengelage wurde intensiv der Konflikt zwischen Warenverkehrsfreiheit und Verbraucherinformation erörtert. Auch die Fortentwicklung des ökologischen Landbaus durch die Verabschiedung der neuen Öko-Verordnung (EU) 2018/848 wurde ausführlich behandelt. Sowohl die prozess- als auch die produktorientierten Auswirkungen der einzelnen Neuregelungen standen dabei im Zentrum der Untersuchung, auch wenn wegen zahlreicher noch ausstehender Durchführungsrechtsakte die exakten Umrisse des neu zu zeichnenden Rechtsrahmens noch nicht abschließend feststehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Lebensmittelrechtstages waren die geplanten Änderungen der VO (EG) Nr. 178/2002, die unter dem Titel “Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung” stehen. Damit reagiert die Europäische Kommission auf Bedenken gegenüber der Unabhängigkeit der EFSA, die im Zuge der europäischen Bürgerinitiative zu Glyphosat im Jahr 2017 geäußert wurden. Hier wurde ausführlich über die Ansätze und die Reichweite der Reform und das notwendige Maß an Transparenz diskutiert. Dabei ging es insbesondere auch um die Ausgestaltung des Geheimnisschutzes im Antragsverfahren und die Frage, ob ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz von legitimen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz andererseits erzielt wird. Als weiterer Themenblock stand einmal mehr die Information der Öffentlichkeit über Lebensmittelrechtsverstöße gemäß § 40 Abs. 1a LFGB auf der Tagesordnung. Anlass warZLR 2019 S. 173 (174) diesmal die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Begrenzungsregelung – vulgo “Löschungsfrist” –, die vom Gesetzgeber erst unmittelbar vor dem Lebensmittelrechtstag verabschiedet worden ist.

Im Zentrum der Diskussion stand außerdem die aktuelle Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Einführung einer nationalen Tierwohl-Kennzeichnung auf freiwilliger Basis. Hier wurde mit den verschiedenen Interessengruppen erörtert, ob neben den bereits bestehenden privaten Initiativen noch ein zusätzliches Bedürfnis für Kennzeichnung besteht und wie eine sinnvolle Unterrichtung der Verbraucher erfolgen sollte. Darüber hinaus hatte der Deutsche Lebensmittelrechtstag einmal mehr den Blick über den großen Teich gerichtet und die Novelle des U.S.-amerikanischen Food Safety Modernisation Act unter die Lupe genommen. Im letzten Themenblock standen dann neue Technologien auf der Agenda und es wurde die seit dem 1.1.2018 geltende neue Novel-Food-VO (EU) 2015/2283 erörtert, bevor dann zum Abschluss aus der Perspektive der Lebensmitteltechnologie die sich abzeichnenden technischen Möglichkeiten zur Erzeugung von Laborfleisch und vielleicht sogar zum Wegfall der Kühlkette führende Systeme aufbereitet wurden.

Wie gewohnt werden in den folgenden Heften wieder verschiedene Beiträge des letzten Deutschen Lebensmittelrechtstages veröffentlicht, um die aktuelle Diskussion nicht nur abzubilden, sondern auch weiter zu begleiten und zu fördern.

Prof. Dr. Olaf Sosnitza, Würzburg*

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Wissenschaftlicher Leiter des 32. Deutschen Lebensmittelrechtstags, Vorsitzender des Beirats der WGL, Mitglied im Beirat von BLL und ZLR.

 
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