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ZLR 2009, 622
Beyerlein 
Anmerkung zu OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.10.2008, 14 U 240/07

Das OLG Frankfurt am Main (nicht der 6. Zivilsenat aus Frankfurt, sondern der 14. Zivilsenat der Außenstelle Kassel) setzte sich mit dem Klassiker der Mogelpackung auseinander. Vereinfachend auf den Punkt gebracht kam er dabei zu dem Ergebnis, dass selbst Freiräume in Verpackungen bis zu 50% keine Mogelpackung und damit keinen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 EichG darstellen, …

Beyerlein, ZLR 2009, 622-624

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