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ZLR 2020, 106
VGH Baden-Württemberg 
5. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – “erweiterte Prangerwirkung” (Beschluss vom 28.11.2019, 9 S 2662/19)

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB ist jedenfalls insoweit mit Unionsrecht vereinbar, als sich die behördliche Information auf einen Verstoß gegen die – für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel betreffende – Bestimmung des Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bezieht.

VGH Baden-Württemberg, ZLR 2020, 106-117 (Beschluss vom 28.11.2019, 9 S 2662/19)

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