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ZLR 2014, 752
OVG Sachsen 
3. Sächsisches Oberverwaltungsgericht – „pflanzliche Rohstoffe“ (Urteil vom 31.07.2014, 3 A 205/13)

Maßgebliches Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung zwischen pflanzlichen Rohstoffen und Arzneimitteln ist die Zweckbestimmung als Arzneimittel. Wird ein Stoff im Handel ohne Zweckbestimmung angeboten und erscheinen auf der nächsten Marktstufe mehrere Zweckbestimmungen möglich (z. B. Lebensmittel, kosmetisches Mittel, Färbemittel oder Arzneimittel), ist die Eigenschaft des Erzeugnisses als Funktionsarzneimittel auf der Handelsstufe grundsätzlich zu verneinen. …

OVG Sachsen, ZLR 2014, 752-764 (Urteil vom 31.07.2014, 3 A 205/13)

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