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ZLR 2006, 173
OVG Saarland 
3. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes – „Weihrauchextrakt“ (Urteil vom 03.02.2006, 3 R 7/05)

Ein Erzeugnis, das zugleich die Anforderungen an die gesetzlichen Definitionen eines Lebensmittels des allgemeinen Verzehrs, eines Nahrungsergänzungsmittels und eines Arzneimittels erfüllt, ist nach den Vorrangwertungen des europäischen Rechts, insbesondere nach der Zweifelsfallregelung des Art. 2 Abs. 2 Richtlinie 2001/83/EG, gemäß den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.

OVG Saarland, ZLR 2006, 173-213 (Urteil vom 03.02.2006, 3 R 7/05)

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