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ZLR 2009, 490
OLG Frankfurt a. M. 
3. Oberlandesgericht Frankfurt – „Testbericht“ (Urteil vom 30.10.2008, 16 U 237/07)

Durch die Veröffentlichung eines Warentests greift ein Verlagsunternehmen rechtswidrig in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers eines Nahrungsergänzungsmittels ein, wenn dabei das Nahrungsergänzungsmittel unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit mit einem Arzneimittel verglichen wird.

OLG Frankfurt a. M., ZLR 2009, 490-496 (Urteil vom 30.10.2008, 16 U 237/07)

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